GesundheitsIDs für Digitale Gesundheitsanwendungen vorübergehend unzulässig

Derzeit gibt es keine rechtliche Grundlage, nach der DiGA-Hersteller GesundheitsIDs nutzen dürfen. Bereits gelistete Apps auf Rezept soll das nicht betreffen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*