Bundesgerichtshof: Parship-Abo muss nicht jederzeit kündbar sein

Rückschlag für Verbraucherschützer: Das digitale Angebot von Dating-Plattformen ist nicht vergleichbar mit Diensten klassischer Offline-Heiratsvermittler.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*