Datenschutzbeauftragter: Grundsätzlich Finger vom Fax lassen

Nur noch in begründeten dringlichen Fällen soll nach einer datenschutzrechtlichen Risikoabschätzung gefaxt werden, betont der Thüringer Kontrolleur Lutz Hasse.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*