EU-Kommission: Musks X ist kein „Torwächter“ nach dem Digital Markets Act​

Die Kommission ist nach einer Untersuchung zum Schluss gekommen, dass für X von Elon Musk nicht die strengsten Wettbewerbsregeln nach dem DMA gelten sollten.​

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*