Telekom muss Leerrohre fünf Jahre lang zu festen Konditionen öffnen

Die Bundesnetzagentur hat die vertraglichen Zugangsbedingungen für Kabelkanäle und Masten der Telekom für Wettbewerber zum Glasfaserausbau final festgelegt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*